Energieausweis für Wohngebäude und Nichtwohngebäude

Was bei Autos und Elektrogeräten schon lange üblich ist, nämlich die klare Darstellung des Energieverbrauches, gibt es nun endlich auch für Immobilien. Der Energieausweis informiert über die energetische Qualität des Hauses bzw. der Wohnung. Die Heizkosten stellen schließlich einen hohen Anteil der Nebenkosten dar.

Ein Energieausweis zeigt die energetische Bewertung einer Immobilie. Die Ausstellung von Energieausweisen werden in der Energieeinsparverordnung geregelt. Einem potenziellen Käufer oder Mieter eines Hauses ist ein entsprechender Energieausweis vorzulegen. Das Alter der Immobilie ist hier ausschlaggebend, ob ein Verbrauchs- oder Bedarfsausweis ausgestellt werden muss. In diesem Bereich arbeiten wir hauptsächlich mit Hausverwaltungen und Immobilienmaklern zusammen, für die wir teils einzelne Ausweise erstellen und teils die kompletten Liegenschaften energetisch für die Energieausweise bewerten.

Wann benötige ich welchen Energieausweis?
  • Der Energieausweis wird bei Verkauf, Verpachtung oder Vermietung benötigt und ist ungefragt auszuhändigen.
Der Bedarfsausweis
  • Bedarfsorientierte Energieausweise sind für Häuser, deren Bauantrag vor 1977 genehmigt wurde auszustellen.
Der Verbrauchsausweis
  • Verbrauchsorientierte Energieausweise sind für Häuser in denen sich mindestens 5 Wohneinheiten befinden und für Nichtwohngebäude auszustellen.

Jetzt informieren unter: 0 64 31 - 56 86 03

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