BAFA Vor-Ort-Beratung

Das Förderprogramm “Energieberatung für Wohngebäude (Vor-Ort-Beratung, individueller Sanierungsfahrplan)“ trägt zur Umsetzung des energiepolitischen Ziels der Bundesregierung bei, bis 2050 einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand zu erreichen. Eine qualifizierte Energieberatung für Wohngebäude soll Eigentümern einen sinnvollen Weg aufzeigen, wie sie die Energieeffizienz ihres Gebäudes verbessern können.

Bei einer Vor-Ort-Beratung zeigen wir Ihnen als Ihr Energieberater die möglichen Einsparpotentiale Ihrer Immobilie. Ermittelt wird zuerst der Ist-Zustand um darauf aufbauend einen Sanierungsfahrplan für die Modernisierung zu erhalten.

Dies bezuschusst das BAFA mit 80% des Beratungshonorars.

Folgende Fördermöglichkeiten gibt es (Auszug):

Heizungsoptimierung
  • Seit 1. August 2016 werden der Ersatz von Heizungspumpen und Warmwasserzirkulationspumpen durch hocheffiziente Pumpen sowie der hydraulische Abgleich am Heizsystem gefördert. Grundlage ist die Richtlinie über die Förderung der Heizungsoptimierung durch hocheffiziente Pumpen und hydraulischen Abgleich.
  • Um die Potenziale der Energieeffizienz bei der Wärmeversorgung von Gebäuden zu steigern gibt das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) ab August 2016 den Startschuss für die Förderung der Heizungsoptimierung. Dies erfolgt durch den Einbau von modernen, hocheffizienten Pumpen bzw. die Durchführung des hydraulischen Abgleichs, der die Wärme im Gebäude optimal verteilt.
  • Das Förderprogramm hat zum Ziel die Heizungseigentümer durch attraktive, nicht rückzahlbare Zuschüsse zu motivieren, ineffiziente Pumpen zu ersetzen und Optimierungsmaßnahmen am gesamten Heizsystem durchzuführen. Es leistet somit einen wesentlichen Beitrag zu einer wirtschaftlichen und das Klima schonenden Wärmeversorgung des Gebäudebestandes in Deutschland.
    Die Förderung beträgt 30 % der Nettoinvestitionskosten für Leistungen sowohl im Zusammenhang mit dem Ersatz von Heizungs-Umwälzpumpen und Warmwasser-Zirkulationspumpen durch hocheffiziente Pumpen als auch im Zusammenhang mit dem hydraulischen Abgleich, höchstens jedoch 25.000 Euro pro Standort.
Energieberatung Wohngebäude
  • Das Förderprogramm “Energieberatung für Wohngebäude (Vor-Ort-Beratung, individueller Sanierungsfahrplan)“ trägt zur Umsetzung des energiepolitischen Ziels der Bundesregierung bei, bis 2050 einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand zu erreichen. Eine qualifizierte Energieberatung für Wohngebäude soll Eigentümern einen sinnvollen Weg aufzeigen, wie sie die Energieeffizienz ihres Gebäudes verbessern können.
  • Förderhöhe: Zuschuss in Höhe von 80% der des zuwendungsfähigen Beratungshonorars, maximal 1.100 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern und maximal 1.700 Euro bei Wohnhäusern mit mindestens drei Wohneinheiten.
Heizen mit erneuerbaren Energien 2020 (BAFA)
  • Mit einer Solarthermieanlage können Sie die erneuerbare Wärme der Sonne nutzen und von attraktiven Zuschüssen (30% aller damit zusammenhängenden Kosten) profitieren.
  • Weitere Zuschüsse von bis zu 45% aller damit zusammenhängender Kosten gibt es zum Beispiel bei Austausch einer Öl-Gebläseheizung durch eine Biomasse- oder Wärmepumpenanlage.
Quelle www.bafa.de (Stand 13.02.2020)

Jetzt informieren unter: 0 64 31 - 56 86 03

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