Der Energieausweis wird bei Verkauf, Verpachtung oder Vermietung benötigt und ist ungefragt auszuhändigen.
Bedarfsorientierte Energieausweise sind für Häuser, deren Bauantrag vor 1977 genehmigt wurde auszustellen.
Verbrauchsorientierte Energieausweise sind für Häuser in denen sich mindestens 5 Wohneinheiten befinden und für Nichtwohngebäude auszustellen.